Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

1. Gegenstand

1.1 Gegenstand dieser AGB’s bilden verschiedene Dienstleistungen, Services und Produkte, welche die itsbusiness AG (nachfolgend «itsbusiness» genannt) den Kunden an einem zu vereinbarenden Ort erbringt und welche gemäss Vereinbarung (Offerte/Bestellung/Vertrag) verrechnet werden.

1.2 Die Produkte, Aufgabenstellungen und Beschreibungen, der zu erbringenden Dienstleistungen, Kompetenz, sowie die Kosten für die Leistungserbringung (Dienstleistungen, Services und Produkte) werden im Rahmen einer Vereinbarung (Offerte/Bestellung/Vertrag) definiert. Offerten von itsbusiness sind freibleibend und unverbindlich und sind für einen Zeitraum von 4 Wochen verbindlich, sofern nicht anders beschrieben.

2. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung findet durch Unterzeichnung einer Offerte, Bestellung oder Vertrages durch den Auftraggeber statt. Mit Gegenzeichnung von itsbusiness wird das Auftragsverhältnis rechtswirksam. In gegenseitiger Absprache können die Auftragserteilung und Auftragsbestätigung auch durch eine rechtswirksame elektronische Übermittlung der entsprechenden Dokumente erfolgen.

3. Leistungserbringung

Die Leistungserbringung erfolgt gemäss, der in der Offerte, Bestellung oder Vertrag definierten Umfang und Zeitpunkt. Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich. Itsbusiness kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung durch itsbusiness verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde itsbusiness erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat. Liefer- und Leistungstermine verlängern sich für itsbusiness angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von itsbusiness nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei Bereitstellungen seitens des Kunden, Streiks, Aussperrungen, oder sonstigen Betriebsstörungen

4. Einsatz von Mitarbeitenden

4.1. Der itsbusiness-Mitarbeitende unterstützt den Auftraggeber durch seine Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen der Software Qualitätssicherung, Software Testing, Software Engineering, Informationstechnologie (IT),  und Business Consulting. itsbusiness ist berechtigt, nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber zur Ausführung von Dienstleistungen fachkundige Dritte beizuziehen.

4.2. Die Arbeitszeit der itsbusiness-Mitarbeitenden beträgt bei aus den Büros von itsbusiness zu erbringenden Dienstleistungen 8 (acht) Stunden und bei vor Ort beim Kunden von itsbusiness zu erbringenden Dienstleistungen 7.5 (siebeneinhalb) Stunden, täglich von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Feiertage am Einsatzort. Einsätze ausserhalb dieser Zeitzonen sind im Auftrag entsprechend aufgeführt und unterliegen Sonderansätzen.

4.3. itsbusiness ist bemüht, den/die aufgeführten Mitarbeitenden für die Dauer des jeweiligen Einzelauftrages dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, den/die Mitarbeitenden durch äquivalent qualifizierte Mitarbeitende zu ersetzen.

4.4. Die geleistete Arbeitszeit wird falls nötig und als sinnvoll erachtet durch einen vom Auftraggeber zu unterzeichnendem Arbeitsnachweis belegt. Die Zeit, welche der itsbusiness-Mitarbeitende für den Auftraggeber arbeitet bzw. zur Verfügung steht, gilt als Arbeitszeit, unabhängig vom Ort, an dem die Dienstleistungen erbracht werden.

5. Leistungsumfang Auftraggeber

5.1. Der Auftraggeber stellt itsbusiness kostenlos alle notwendigen Informationen, Einrichtungen sowie auch sonst erforderliche Unterstützung zur Erbringung der im Auftrag vereinbarten Dienstleistungen und Services zur Verfügung, soweit dadurch nicht vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten verletzt werden. Für die Leistungserbringung stellt der Auftraggeber ausreichenden Zugriff auf eine der Aufgabenstellung entsprechende und zeitlich verfügbaren Systemumgebung sicher.

5.2. Der Auftraggeber gewährt den itsbusiness-Mitarbeitenden das Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten, welche für die Erfüllung der Dienstleistungen benutzt werden müssen.

5.3. Der Auftraggeber ernennt eine, gegenüber itsbusiness, mit den benötigten Kompetenzen ausgestattete Kontaktperson als Ansprechpartner.

5.4. Der Auftraggeber stellt Unterlagen, Konzepte und Dokumentationen, soweit diese verfügbar sind, als Arbeitsgrundlage zur Verfügung.

5.5. Der Auftraggeber unterstützt itsbusiness bei der Auftragserfüllung.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1. Die jeweiligen Preise und Kostensätze entsprechen jenen, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages, gültigen Tarifen von itsbusiness.

6.2. Allfällige lokale Steuern, Gebühren und Abgaben, welche auf dem Abschluss oder Vollzug dieses Auftrages erhoben werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.

6.3. Sämtliche Rechnungen sind, sofern in der Offerte oder Vertrag nicht anders beschrieben, innert 20 Tagen netto, resp. innert 10 Tage netto für Produkte von Drittanbietern  zur Zahlung fällig. Bei längerdauernden Dienstleistungen und Services erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung der erbrachten Arbeiten. Die Rechnungsstellung erfolgt in der gleichen Währung (CHF oder EURO) wie in der Bestellung / im Vertrag vereinbart wurde. Kommt die gegenteilige Währung zum Tragen, erfolgt der Wechselkurs zum durchschnittlichen Tageskurs der Schweizer Nationalbank zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden Verzugszinsen gemäss anwendbarem Recht am Ort des Rechnungsempfängers ab Eintritt der Fälligkeit auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

6.4. Werden zusätzliche Ausgaben durch Gründe verursacht, welche der Auftraggeber zu vertreten hat oder durch weitere für das Gelingen des Projektes unerlässliche Leistungen seitens itsbusiness hervorgerufen, die nicht voraussehbar waren, so können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

6.5. Reisezeit und Reisespesen vom Büro des Mitarbeitenden zum Einsatzort werden nach Aufwand oder einer Wegpauschale abgegolten. Es sei denn, anderweitige Vereinbarungen sind in der Offerte bzw. dem Vertrag festgehalten.

6.6. Der Auftraggeber und itsbusiness vereinbaren, gegenseitig nur schriftlich anerkannte oder gerichtlich festgestellte Gegenforderungen zu verrechnen.

6.7. Preisänderungen zum Nachteil des Auftraggebers können frühestens 1 Jahr nach Vertragsabschluss, bzw. nach der letzten Erhöhung unter vorheriger schriftlicher Begründung bewirkt werden. Die Änderung tritt frühestens drei Monate nach Mitteilung in Kraft.

7. Rechte an Arbeitsergebnissen

Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden, die in Bezug strategischer oder inhaltlicher Belange bei der Erbringung von Dienstleistungen unter diesem Vertrag durch itsbusiness-Personal allein oder in Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden des Auftraggebers entwickelt worden sind, gehören dem Auftraggeber und können vom Auftragnehmer nicht weiter verwertet werden. Ausgenommen davon sind die von itsbusiness für den Auftrag zur Verfügung gestellten Tools, Methoden und Konzepte. Diese Regelung gilt ebenso für beigezogene Dritte

8. Garantie und Haftung

8.1. itsbusiness garantiert, dass die Produkte und erbrachten Dienstleistungen den allgemein anerkannten Industrie-Standards entsprechen. Für Produkte von Dritten wird keine Haftung oder Garantie übernommen. Eine weitergehende Garantie wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.2. Für direkte Schäden, die bei Erfüllung dieses Auftrages von itsbusiness schuldhaft verursacht werden, haftet itsbusiness maximal in Höhe des betreffenden Auftrages, höchstens jedoch mit dem Totalbetrag von CHF 20'000. Jede Haftung von itsbusiness oder von itsbusiness beigezogenen Dritten für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. itsbusiness haftet keinesfalls für den Schaden oder Verlust von Daten oder Dokumenten, die dem Auftraggeber im Rahmen dieses Auftrags zur Verfügung gestellt werden. Es ist Sache des Auftraggebers, sicherzustellen, dass entsprechende Backup-Kopien vorhanden sind.

8.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, itsbusiness zu schützen und völlig schadlos zu halten im Falle von Drittansprüchen, die sich aus der itsbusiness Dienstleistung gemäss den Anweisungen des Auftraggebers ergeben.

 

9. Geheimhaltungspflicht

Durch Inkrafttreten dieses Auftrages können beide Partner Zugang zu vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen des jeweiligen Partners erhalten. Diese Informationen werden im Folgenden der Einfachheit halber als «vertrauliche Informationen» bezeichnet.

Als «nicht vertraulich» gelten Informationen, welche:

(a) ein Teil einer Veröffentlichung sind; oder

(b) schon im vorherigen Besitz der einen Partei waren und von der anderen Partei weder direkt noch indirekt erworben wurden; oder

(c) unabhängig von einer Partei entwickelt wurden.

Der Auftraggeber und itsbusiness vereinbaren, dass sie für die Dauer dieses Auftrags und nach dessen Ablauf alle vertraulichen Informationen des Partners keiner Dritt-Partei zugänglich machen werden. Beide Seiten verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschliesslich zur Erfüllung dieses Auftrags zu verwenden und sorgfältig darauf zu achten, dass sie nicht an Unberechtigte oder die Öffentlichkeit weitergegeben werden. Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Aufklärungs- und Auskunftspflichten.

10. Datenzugriff

Bei Arbeiten, welche auf den Rechnern des Auftraggebers stattfinden, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für den berechtigten Zugriff auf die entsprechenden Daten. Sollten im Rahmen dieses Auftrags Arbeiten auf itsbusiness eigenen Rechnern mit direkter Verbindung zu Rechnern des Auftraggebers durchgeführt werden, müssen sämtliche Massnahmen beider Seiten zur Verhinderung von unberechtigten Zugriffen auf die Rechensysteme des Auftraggebers und itsbusiness vorab definiert werden

11. Teilunwirksamkeit

Die Gültigkeit einer Bestimmung dieser AGB’s wird durch die ganze oder teilweise Unwirksamkeit oder Ungültigkeit einer anderen Bestimmung nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch eine wirksame zu ersetzen, welche ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Dieser Auftrag regelt abschliessend sämtliche anwendbaren Bestimmungen für die Dienstleistungen. Mündliche Abmachungen sind unverbindlich.

12.2. Rechte aus diesem Auftrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners abgetreten werden.

12.3. Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben.

12.4. Gerichtsstand ist das Rechtsdomizil der itsbusiness. Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Gerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

 

Gültig ab 01.02.2019